Denken Sie auch im Herbst 2023 daran, im Interesse der Verkehrssicherheit und zugunsten der Unterhaltsdienste die Bäume, Hecken und Sträucher, welche entlang von öffentlichen Strassen und Wegen stehen, zurückzuschneiden.
Die Eigentümer/innen angrenzender Grundstücke dürfen die Mobilitätsrouten weder durch Bauten, Anlagen, Pflanzen, Bäume noch durch sonstige Vorkehrungen beeinträchtigen. Sie haben ihr Grundstück entsprechend zu unterhalten. Die Nutzung dieser Grundstücke darf insbesondere keine Sichtprobleme verursachen und die Sicht der Benutzerinnen und Benutzer der Mobilitätsroute und deren Zugänge nicht einschränken. (vgl. Art. 73 ff und Art. 83 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008).
Masse und Vorschriften
Das kantonale Strassengesetz schreibt vor, dass der Strassenraum von überhängenden Ästen und hereinwachsenden Sträuchern und Hecken wie folgt freizuhalten ist (Lichtraumprofil):
- über Fuss-, Geh- und Radwegen bis auf eine Höhe von 2.50 m
- über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4.50 m
- seitlich des Fahrbahnrandes bis 0.50 m
Diese Höhen müssen insbesondere auch bei Schneelast eingehalten werden.
Pflanzen von angrenzenden Grundstücken dürfen die Wirkung von Strassenbeleuchtungen nicht beeinträchtigen und sind bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden. Auch die Signalisationen und Verkehrsspiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben.
Die erforderlichen Arbeiten sind bis 31. Oktober 2023 auszuführen. Zur Entsorgung der Schnittabfälle steht Ihnen unser Häckseldienst zur Verfügung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herr Arthur Peter, Strassenunterhalt, Tel. 079 678 34 29 oder an Jacqueline Weber, Bauverwaltung, Tel. 032 313 17 72.
Für Ihre Mitarbeit danken wir bestens.