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Familienzulage

Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen.
Familienzulagen werden nicht automatisch gewährt sondern müssen beantragt werden. Die Familienzulagen können bis fünf Jahre rückwirkend beantragt werden. 
Sämtliche Änderungen der persönlichen, finanziellen und beruflichen Verhältnisse, die sich auf den Anspruch der Zulagen auswirken, müssen dem Arbeitgeber oder der AHV-Zweigstelle gemeldet werden. 

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Neu ab 01.01.2024

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