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Geometer

Jede Gemeinde im Kanton Bern verfügt über eine zuständige Geometerin oder einen zuständigen Geometer. In Müntschemier werden diese für jeweils acht Jahre durch die Gemeindebehörden gewählt. Sie haben die Aufgabe, die Daten der amtlichen Vermessung laufend nachzuführen, Änderungen an Grundstücksgrenzen auszuführen, Pläne für das Grundbuch zu erstellen und auf Verlangen Einsicht in die Daten oder Auskünfte zu erteilen.

Amtlich gewählter Nachführungsgeometer der Gemeinde Müntschemier ist aktuell Herr Robert Stegemann von der RSW AG Ins.

Kontakt:

RSW AG
Robert Stegemann
Moosgasse 31
3232 Ins

Tel.: 032 312 70 70
E-Mail: ins@rswag.ch

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rswag.ch

Zuständige Abteilungen

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Bauverwaltung
3225 Müntschemier
bauverwaltung@muentschemier.ch
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