Häckseldienst
Unser Häckseldienst steht Ihnen zweimal jährlich zur Verfügung um Ihnen die Entsorgung der Schnittabfälle zu erleichtern. Sie werden jeweils mittels Flugblatt schriftlich über die genauen Daten informiert. Als Kalender Abonnent*in oder wenn Sie die Erinnerung aktivieren, bleiben Sie stets auf dem laufenden.
Im Interesse der Verkehrssicherheit und zugunsten der Unterhaltsdienste müssen Bäume, Hecken und Sträucher, welche entlang von öffentlichen Strassen und Wegen stehen, zurückgeschnitten werden.
Als Grundstückeigentümer*in ist es in Ihrer Verantwortung, diese entsprechend zu Unterhalten. Um Sie dabei zu unterstützen, zeigen wir Ihnen die wichtigsten Masse und Vorschriften auf. Das kantonale Strassengesetz schreibt vor, dass der Strassenraum von überhangenden Ästen und hereinwachsenden Sträuchern und Hecken wie folgt freizuhalten ist (Lichtraumprofil):
- über Fuss-, Geh- und Radwegen bis auf eine Höhe von 2.50m
- über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4.50m
- seitlich des Fahrbahnrandes bis 0.50m
Es gilt dabei zu beachten, dass keine Strassenbeleuchtungen oder verkehrsrelevante Signalisationen beeinträchtigt sind und die Höhen insbesondere bei Schneelast eingehalten werden.
Der Häckseldienst unterstützt Sie in Sachen Entsorgung der Schnittabfälle. Sie können Ihr Schnittgut zweimal jährlich, nach Bekanntmachung der Daten, beim Augustfeuerplatz am Käsereiweg deponieren. Um eine sachgerechte Entsorgung zu gewährleisten ist es wichtig, dass Metalle, Schnüre und Wurzelstöcke entfernt werden.
Dieser Dienst ist nicht für die Entsorgung von Gartenabfällen, Rasenschnitt oder Laub gedacht.
