Öffentliche Auflage des Nomenklaturplans mit zugehörigem Namenverzeichnis
Die Gewässernamen der Gemeinde sind neu erhoben worden.
Der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis liegt vom 05.12.2025 bis 05.01.2026 in der Gemeindeverwaltung Müntschemier öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz KGeoIG, Artikel 38).
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel des Nomenklaturplans aufmerksam macht (KGeoIG, Artikel 39).
Nach Erledigung der Einwendungen wird der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt.
Müntschemier, den 05.12.2025
Der Gemeinderat
Achtung: Anpassungen und Korrekturen im Nomenklaturplan beziehen sich lediglich auf die Gewässernamen. Es werden keine Schreiben berücksichtigt, welche andere Sachen wie Gewässervermessungen oder weitere Geoinformationen betreffen.
