Raumplanung / Ortsbildschutzgebiet
Aufgaben:
Die Entwicklung von Strategien zur räumlichen Gemeindeentwicklung unter Berücksichtigung der regionalen Bedeutung. Konkretisierung und Umsetzung der Zielsetzungen in der Ortsplanung mittels Richt- und Nutzungsplanungen. Beratung in den Bereichen Architektur und Ortsbildschutz. Für die Beurteilung kann der Berner Heimatschutz, Regionalgruppe Biel-Seeland, beratend zugezogen werden.
Ortsplanung:
Die Ortsplanung dient der räumlichen Entwicklung des Gemeindegebietes durch grundeigentümerverbindliche Festlegung der baulichen Nutzungsmöglichkeiten und Vorzeichnung und Koordination der weiteren Entwicklung durch behördenanweisende Konzepte und Richtpläne (zB. Verkehrsrichtplan, Leitbild Gemeindeentwicklung).
Planungsaufgaben:
Planungsaufgaben in der Gemeinde treten dort auf, wo Entwicklungen und Veränderungen stattfinden. Es ist Ziel der Raumplanung, Ansprüche und Bedürfnisse der Bevölkerung so aufeinander abzustimmen, dass unsere Lebensräume auch für kommende Generationen noch lebenswert sind. Die Behörde beschäftigt sich mit der Bereitstellung von verfügbaren Bauzonen, der massvollen Förderung der Siedlungsentwicklung, der Möglichkeit zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen bzw. deren Erhalt in der Gemeinde, Verbesserung der Verkehrserschliessung und der Umweltqualität sowie der Erhaltung und Aufwertung der Landschaft.
Planungsbehörde:
Planungsbehörde ist in Müntschemier der Gemeinderat und liegt in der Zuständigkeit des Gemeindepräsidenten.
