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Solaranlagen

Das Anbringen von Solaranlagen bedarf oft nur einer Meldepflicht via e-Bau. Je nach Bauweise und Gebäudeart ist es aber auch möglich, dass eine Baubewilligung benötigt wird. Erkunden Sie sich anhand der kantonalen Richtlinien, ob Ihr Vorhaben baubewilligungsfrei oder baubewilligungpflichtig ist.

Grundsätzlich ist die Solaranlage baubewilligungsfrei, wenn die folgenden Bedingungen alle erfüllt werden:

  • Kein Schutzobjekt betroffen ist
  • Die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20cm überragt
  • Von vorne und von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragt
  • Nach dem Stand der Technik reflexionsarm ist
  • Die Anordnung der Module eine zusammenhängende, kompakte Fläche bildet
link
sso.be.ch/auth/realms/ebau/pro...
attachment
Baubewilligungs…olaranlagen.pdf (PDF, 4.2 MB)
attachment
Baubewilligungs…olaranlagen.pdf (PDF, 2.8 MB)
attachment
Gestaltungshinweise.pdf (PDF, 1.8 MB)

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Bauverwaltung
3225 Müntschemier
bauverwaltung@muentschemier.ch
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