Baubewilligungsverfahren
Hier finden Sie eine Übersicht über alle relevanten Themen, die wichtigsten Formulare und hilfreiche Links im Zusammenhang mit dem Baubewilligungsverfahren.
Was gilt es zu beachten, wenn Sie bauen möchten?
Grundsätzlich brauchen alle Bauten (Hochbauten, Fahrnisbauten), Anlagen (Strassen, Parkplätze, Terrainveränderungen, Leitungen) und baulichen Vorkehren (Umnutzung, Anbringen von Reklamen und Anschriften) eine Baubewilligung.
Die Baubewilligungspflicht ist immer gegeben, wenn bau- oder umweltrechtlich relevante Tatbestände betroffen sind, eine Nutzungsänderung vorliegt oder eine Änderung im Innern eines Gebäudes die Brandsicherheit betrifft.
Einige Bauvorhaben von geringer Bedeutung können unter Umständen baubewilligungsfrei erstellt werden. Jedoch sind auch baubewilligungsfreie Vorhaben nicht rechtsfrei und müssen gewisse Vorschriften (z.B. Abstände, Brandschutz- oder Energievorschriften, etc.) einhalten. In Gebieten mit Überbauungsordnungen oder Sonderbauvorschriften und an «geschützten» Bauwerken können zudem besondere Vorschriften gelten (gemäss Artikel 6 und 7 des Baubewilligungsdekrets des Kantons Bern).
Ebenfalls kann der gewöhnliche Unterhalt baubewilligungsfrei ausgeführt werden. Als gewöhnlicher Unterhalt wird die Instandstellung oder der Ersatz schadhafter Teile verstanden, ohne dass darüber hinaus eine Veränderung des Gebäudes oder Bauteils erfolgt. Sind mit den Unterhaltsarbeiten baubewilligungspflichtige Änderungen verbunden, sind auch die Unterhaltsarbeiten baubewilligungspflichtig. Beachten Sie, dass an «geschützten» Bauwerken auch baubewilligungsfreie Vorhaben eine Baubewilligung bedürfen können.
