Baupolizei
Die Baupolizei ist unter Aufsicht des Regierungsstatthalteramts Seeland Sache der zuständigen Gemeindebehörde (Gemeinderat sowie Bauverwaltung).
Aufgaben:
- Aufsicht über die Einhaltung der Bauvorschriften und der Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung sowie der Bestimmungen über die Arbeissicherheit und –hygiene bei der Ausführung von Bauvorhaben
- Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bei widerrechtlicher Bauausführung oder bei nachträglicher Missachtung von Bauvorschriften, Bedingungen und Auflagen
- Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung, die von unvollendeten, mangelhaft unterhaltenen oder sonstigen ordnungswidrigen Bauten und Anlagen ausgehen
Verfahren:
Wird ein Bauvorhaben ohne Baubewilligung oder in Überschreitung einer Baubewilligung ausgeführt oder werden bei der Ausführung eines bewilligten Vorhabens Vorschriften missachtet, so verfügt die zuständige Baupolizeibehörde:
- die Einstellung der Bauarbeiten
- ein Benützungsverbot, wenn es die Verhältnisse erfordern
Die Baupolizeibehörde setzt sodann dem jeweiligen Grundeigentümer oder Baurechtsinhaber eine angemessene Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes unter Androhung der Ersatzvornahme.
Strafen:
Wer als Verantwortlicher, insbesondere Bauherr, Architekt, Ingenieur, Bauleiter oder Bauunternehmer, ein Bauvorhaben ohne Baubewilligung oder in Missachtung von Bedingungen, Auflagen oder Vorschriften ausführt oder ausführen lässt, kann mit Bussen von CHF 1000.- bis CHF 40'000.- bestraft werden. Gleiches gilt, wer vollstreckbaren baupolizeilichen Anordnungen nicht nachkommt.
In schweren Fällen, insbesondere bei Ausführung von Bauvorhaben trotz rechtskräftigem Bauabschlag, bei Verletzung von Vorschriften aus Gewinnstreben und bei Rückfall kann die Busse bis auf CHF 100'000.- erhöht und überdies auf Haft erkannt werden.
In leichten Fällen kann die Busse CHF 50.- bis CHF 1'000.- betragen.
