Bauabnahme
Die Gemeindebaupolizeibehörde hat darüber zu wachen, dass bei der Ausführung von Bauvorhaben die gesetzlichen Vorschriften sowie die Bestimmungen, Auflagen, und Bedingungen der Baubewilligung eingehalten werden. Sie kontrolliert die Ausführung der Bauvorhaben auf der Grundlage einer baupolizeilichen Selbstdeklaration (SB).
Die für die Selbstdeklaration verantwortliche Person wird während dem Baubewilligungsverfahren vom Gesuchsteller definiert und gibt der Gemeindebaupolizeibehörde vor Baubeginn die SB1 ab.
Im Weiteren meldet sie den Zeitpunkt für die durchzuführenden Pflichtkontrollen und sorgt dafür, dass der Baufortschritt die ordnungsgemässe Abwicklung dieser Kontrollen nicht verhindert oder erschwert.
Die Gemeindebaupolizeibehörde führt in Zusammenarbeit mit der RSW AG aus Ins folgende Pflichtkontrollen vor Ort durch:
- Schnurgerüstabnahme
- Kontrolle des Abwasseranschlusses an das öffentliche Netz
- Kontrolle der Versickerungsanlagen
Es können jederzeit weitere Fachstellen zur Baukontrolle miteinbezogen werden, sofern deren Fachwissen für die Kontrolle notwendig ist.
Bei der Vollendung der Bauarbeiten ist der Gemeindebaupolizeibehörde die SB2 einzureichen. Dieser Prozess ist zwingend notwendig als Überprüfung über die Einhaltung der Baubewilligung. Nach positiver Bewertung gilt das Baubewilligungsverfahren als abgeschlossen.
