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Abbruchbewilligung

Um ein Gebäude abzureissen brauchen Sie ebenso eine Bewilligung wie für den Bau eines Gebäudes. Sie werden deshalb auf die Seite für das Baubewilligungsverfahren weitergeleitet.

Nach Beendigung des Verfahrens muss der Kataster vom amtlichen Geometer (RSW AG) nachgeführt werden. Die dadurch entstandenen Gebühren fallen zu Lasten des Grundeigentümers.

link
sso.be.ch/auth/realms/ebau/pro...

Zuständige Abteilungen

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Bauverwaltung
3225 Müntschemier
bauverwaltung@muentschemier.ch
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