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Lichtraumprofil im Strassenraum

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer. Um mögliche Verkehrsgefährdungen zu verhindern, wurden im Strassengesetz diverse Vorschriften erlassen und geltende Masse festgelegt.

Das kantonale Strassengesetz schreibt vor, dass der Strassenraum von überhängenden Ästen und hereinwachsenden Sträuchern und Hecken wie folgt freizuhalten ist (Lichtraumprofil):

  • über Fuss-, Geh- und Radwegen bis auf eine Höhe von 2.50 m
  • über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4.50 m
  • seitlich des Fahrbahnrandes bis 0.50 m

 
Diese Höhen müssen insbesondere auch bei Schneelast eingehalten werden.

Pflanzen von angrenzenden Grundstücken dürfen die Wirkung von Strassenbeleuchtungen nicht beeinträchtigen und sind bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden. Auch die Signalisationen und Verkehrsspiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben.

Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen, dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art (inkl. Geäst), die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen. Je nach den örtlichen Verhältnissen und Gegebenheiten ist deshalb ein ausreichender Seitenbereich freizuhalten.

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Strassengesetz.pdf (PDF, 848 KB)
attachment
Skizze Lichtraumprofil.pdf (PDF, 127 KB)

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Bauverwaltung
3225 Müntschemier
bauverwaltung@muentschemier.ch
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