Elektronisches Baubewilligungsverfahren (eBau)
Seit dem 1. März 2021 müssen Sie uns Ihr Baugesuch via eBau elektronisch einreichen. Das Ausfüllen auf eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.
Bis zur Anpassung der gesetzlichen Vorgaben müssen uns die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen erst laufen, wenn die Unterlagen inkl. Beilagen wie Situationsplan und Projektpläne (mit Originalunterschriften) in Papierform auf der Gemeinde sind. Die Bestimmungen des Baubewilligungsdekrets nach Art. 10ff. betreffend Form und Inhalt der Baueingabe gelten auch für die elektronische Baueingabe. Der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.
Registration und Login:
Seit Juli 2025 können sich Privatpersonen nur noch mit AGOV bei den über BE-Login aufgerufenen E-Services des Kantons Bern anmelden.
Formular:
Das Ausfüllen des Gesuchformulars erfolgt direkt in eBau und funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe-Online. Sobald alles ausgefüllt ist, ist das Formular als PDF-Datei verfügbar und kann ausgedruckt werden.
Unterlagen:
Alle für das projektierte Bauvorhaben erforderlichen Unterlagen sind im eBau (Link)als PDF-Datei hochzuladen.
Zur besseren Handhabung für alle Verfahrensbeteiligten sind alle relevanten Dokumente vor dem Hochladen auf eBau mit kurzen, prägnanten Inhaltsangaben (z.B. Situationsplan, Grundriss EG, Fassade Nord, Umgebungsgestaltungsplan, Brandschutzkonzept, Nachweis Lüftungsanlage, Ausnahmegesuch, Parkplatzberechnung etc.) zu versehen. Zusammenhängende Unterlagen sind als ein Dokument hochzuladen.
Zusätzliche Dokumente:
Es kann passieren, dass das Gesuch in eBau eingereicht wurde und z.B. ein Nachweis vergessen ging. In diesen Fällen ist mit der Bauverwaltung Müntschemier Kontakt aufzunehmen, damit wir eine Nachforderung eröffnen können. So kann die Datei nachträglich noch ergänzt werden.
Fehlerhafte Eingabe im Formular:
Damit die Daten in der Eingabemaske von eBau geändert/korrigiert werden können, kann die Bauabteilung Müntschemier das Gesuch über eBau zurückweisen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Rückweisungsverfügung für das Dossier, sondern stellt einen rein technischen Schritt in eBau dar. Die Gesuchstellenden können mit einer Kopie die Eingabe weiterbearbeiten und das vorherige Dossier wird dabei automatisch abgeschlossen. Wichtig ist, dass das neu generierte Gesuchformular wieder unterzeichnet bei der Bauverwaltung eingereicht wird.
Für technischen Support zur Gesuchseingabe über eBau wenden Sie sich an:
031 306 72 54
servicedesk@bedag.ch
Für fachliche und baurechtliche Fragen können Sie sich an die Bauverwaltung Müntschemier wenden.
