Ausnahmegesuch
Es kann sein, dass ein Bauvorhaben nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Dafür kann eine Ausnahmebewilligung mittels Formular beantragt werden. Diese erfordert eine umfassende Abwägung aller öffentlichen und privaten Interessen. Ausnahmen dürfen grundsätzlich keine wesentlichen nachbarlichen Interessen verletzen.
Beachten Sie, dass bei Neubauten Ausnahme grundsätzlich schwierig zu begründen und zu erteilen sind. Die Erteilung von Ausnahmebewilligungen wird zudem immer schwieriger, wenn das projektierte Vorhaben gleich mehrere Ausnahmen erfordert (Ausnahmekumulation).
Die Entscheidungshoheit ob ein Ausnahmegesuch gutgeheissen wird, liegt bei der zuständigen Baubewilligungsbehörde.
