Bauen ausserhalb der Bauzone
Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) legt fest, unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, ausserhalb der Bauzone zu bauen. Die Möglichkeiten ausserhalb der Bauzone sind jedoch stark eingeschränkt. Das Baubewilligungsverfahren ist zudem komplexer als in den Bauzonen. Darum ist es wichtig, dass alle beteiligten Akteure gut darüber informiert sind.
Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone, welche nicht zonenkonform sind, das heisst, welche nicht landwirtschaftlich begründet sind, bedürfen einer Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb des Baugebietes nach Artikel 24 RPG.
Deshalb sind zu den nicht landwirtschaftlichen Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone Ausnahmegesuche einzureichen, worüber das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) entscheidet.
Bundesgesetz über die Raumplanung:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/cc/1979/1573_1573_1573
Amt für Gemeinden und Raumordnung:
https://www.dij.be.ch/de/start/ueber-uns/aemter-der-dij/amt-fuer-gemeinden-und-raumordnung.html
Weitere Angaben über Bauen ausserhalb der Bauzonen:
https://www.bauen.dij.be.ch/de/start/bauenausserhalbderbauzonen.html
